Verarbeitet Ihr Unternehmen elektronisch

personenbezogenen Daten ?

 

Das Bundesdatenschutzgesetz verlangt, das Unternehmen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten und höchsten 9 Personen mit der Datenverarbeitung beschäftigen, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu stellen haben (§4f BDSG). Wir erarbeiten mit Ihnen ein Datenschutzkonzept, definieren die relevanten Prozesse und stellen bei Bedarf den externen Datenschutzbeauftragten.